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Behandlungsvertrag für alle Patient*Innen und Honorarvereinbarung für Selbstzahler, PKV und Beihilfe

Sehr geehrte Patient*innen, 

bitte füllen Sie den Behandlungsvertrag aus und senden ihn an die Praxis

Behandlungsvertrag

zwischen unten genannten Patienten (ggf. gesetzl Vertreter)

und der 

Praxis für Manuelle Therapie (OMT) & Physiotherapie Sabine & Jörn Klingenspor
Hittfelder Schulstr. 10
21218 Seevetal
Tel: 04105 636767
Mail: info@omt-seevetal.de
Web: www.omt-seevetal.de

Sehr geehrte Patient*innen,

wir freuen uns, dass Sie den Weg in unsere Praxis gefunden haben.

 

wir möchten Ihnen vorab wichtige Informationen zukommen lassen, um die Therapie und die damit verbundenen Kosten für Sie so transparent wie möglich zu gestalten. Anbei finden Sie den Behandlungsvertrag sowie zusätzliche Hinweise zur DSGVO und zur (Corona-)Pandemie. Privatpatienten erhalten zudem die aktuellen Preislisten für die anstehenden Behandlungskosten. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
 

1. Vergütung der Therapieleistungen

a. Für gesetzlich Krankenversicherte Patient*innen:
Die Abrechnung der Heilmittel erfolgt direkt über Ihre gesetzliche Krankenkasse. Bitte beachten Sie, dass ein Rezept nur 28 Tage gültig ist. Nach Ablauf dieser Frist wird die Verordnung ungültig. Sollten Sie innerhalb der ersten 28 Tage nach Ausstellung keinen Termin erhalten können, sei es aufgrund von Engpässen oder anderen Umständen, bitten wir Sie, eine neue Verordnung mit aktuellem Datum von Ihrem Arzt anzufordern. Rezepte, die nach Behandlungsbeginn ausgestellt wurden, sind ebenfalls ungültig, da in diesem Fall keine Abrechnung mit den Krankenkassen möglich ist. Sollte zum Behandlungsbeginn keine gültige Verordnung vorliegen und eine nachträgliche Änderung durch den Arzt nicht möglich sein, müssen wir die Behandlung privat in Rechnung stellen. Wir bitten Sie daher, Ihre Verordnung rechtzeitig vor Behandlungsbeginn bei uns einzureichen und sicherzustellen, dass die Behandlungsdauer eingehalten werden kann. Sie können die Datei hier hochladen: https://www.omt-seevetal.de/about-5.

Gemäß den §§ 32, 43 c und 61 SGB V haben gesetzlich Versicherte Zuzahlungen für kassenärztlich verordnete Heilmittel zu leisten, sofern keine Befreiung von der Zuzahlungspflicht vorliegt. Bitte legen Sie uns in diesem Fall Ihren Befreiungsausweis vor. Die Höhe der Zuzahlungen beträgt derzeit 10 % der Kosten (entsprechend der Preisvereinbarung zwischen Ihrer Krankenkasse und uns) sowie 10 Euro je Verordnung. Für Ihre Zuzahlungen erhalten Sie von uns eine Quittung. Diese Zahlung wird von der Krankenkasse am Anfang der Behandlung eingefordert und später von uns an die Krankenkasse zurückgeführt. Daher bitten wir Sie, den gesamten Zuzahlungsbetrag innerhalb der ersten zwei Behandlungseinheiten in bar oder per EC-Zahlung zu begleichen. Eine Rechnung wird in der Regel nicht erstellt. Sollten Sie die Zuzahlung bis zum Ende der Verordnung nicht geleistet haben, sind wir verpflichtet, die Krankenkasse zu informieren, die sich dann selbst um das Inkasso kümmern wird.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

​

b. Für Privatpatient*innen:

Die Vergütungssätze für Heilmittel gelten für alle Behandlungen, die ab dem 15.11.2022 begonnen werden. Diese Sätze gelten für:

  • Befunderhebungen,

  • Privatärztlich verordnete physiotherapeutische Heilmittel,

  • Physiotherapeutische Heilmittel, die ohne Verordnung angewendet werden (Heilpraktikerleistungen, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie).

Die aktuellen Vergütungssätze für die verschiedenen physiotherapeutischen Therapiemethoden sowie die Behandlungszeiten sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt.

Die Vergütungen für die Behandlungen werden direkt mit Ihnen abgerechnet und sind von Ihnen unabhängig von einer möglichen Kostenerstattung durch Ihre Beihilfestelle und/oder Private Krankenversicherung zu zahlen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Kostenträger vorab zu erkundigen, ob und in welchem Umfang die Kosten für physiotherapeutische Maßnahmen übernommen werden. Es kann vorkommen, dass Sie einen Eigenanteil tragen müssen; die Höhe dieses Eigenanteils hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Sollten Ihre Krankenversicherung oder Beihilfestelle die Kosten nicht oder nur teilweise übernehmen, informieren Sie uns bitte.

In solchen Fällen kann die Firma Buchner (www.privatpreise.de) gegen eine Gebühr eine besonders intensive Prüfung im Hinblick auf eine Erstattungsmöglichkeit vornehmen. Diese Prüfung führt häufig zu einer nachträglichen Erstattung.

Die Behandlungskosten sind innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist zu begleichen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist entstehen, ohne weitere Aufforderung oder Mahnung, Ansprüche auf die Berechnung gesetzlicher Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

3. Datenverwaltung/Datenschutz

Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie ausdrücklich zu, dass Ihre persönlichen Daten, soweit für die Durchführung des Behandlungsvertrags erforderlich, in unserer Praxis-EDV gespeichert und automatisiert verarbeitet werden. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis. Eine separate Datenschutzvereinbarung erhalten Sie zusätzlich zur Unterschrift.

Für eine zügige und korrekte Rechnungsstellung rechnen wir unsere Leistungen bei privat versicherten Patienten direkt ab. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse oder deren Abrechnungs-Dienstleistungszentrum.

Mit Ihrer Unterschrift erteilen Sie uns widerruflich die Zustimmung, die zur Rechnungsstellung, zum Einzug und zur Abtretung der Forderung erforderlichen persönlichen Behandlungsdaten an die Verrechnungsstelle der Krankenkasse zu übermitteln. Diese Daten umfassen eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen inklusive Behandlungsdatum, die entsprechenden Diagnosen sowie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum.​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

4. Geltung dieser Vertragsbedingungen

Alle Regelungen dieses Behandlungsvertrags gelten für sämtliche Erst- und Folgeverordnungen (kassen- und privatärztliche Verordnungen), die Sie unserer Praxis zur Durchführung der Behandlung übergeben. Gleiches gilt für Behandlungen ohne ärztliche Verordnung (Heilpraktikerleistungen). Diese Bestimmungen gelten sowohl für die Erstbehandlung als auch für alle weiteren Folgebehandlungen.

5. Patientenaufklärung

Wir sind gesetzlich verpflichtet, unsere Patienten über ihre Erkrankung aufzuklären. Diese Informationspflicht umfasst die Art der Erkrankung, die Durchführung der Behandlung, die zu erwartenden Folgen und Risiken, sowie die Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf Diagnose und Therapie. Sollte Ihr Arzt dies bereits umfassend getan haben, werden wir diese Informationen ergänzen, falls die während der physiotherapeutischen Behandlung durchgeführte Anamnese oder Befundung (oder während des Behandlungsverlaufs auftretende Veränderungen) dies erfordern. Ihr Therapeut wird Sie ebenfalls über mögliche Maßnahmen informieren, die Sie selbst ergreifen können, um den Heilungsprozess während und nach der Therapie zu unterstützen.

6. Impf- oder Genesenenstatus während der Corona-Pandemie oder zukünftigen Epidemien von nationaler Tragweite

Es gelten die aktuellen Bestimmungen der Landesverordnung des Landes Niedersachsen oder die Vorgaben des Bundes. Änderungen erfragen Sie bitte an der Rezeption oder entnehmen Sie dem Aushang.

7. Einverständniserklärung

Die Vergütungssätze (nur für privat Versicherte) und die Information über die gesetzliche Zuzahlung sind mir bekannt. Eine Ausfertigung dieses Behandlungsvertrags wurde mir ausgehändigt.

Vielen Dank für das Einreichen! Bitte fahren sie - wenn nötig - mit der Honorarvereinbarung fort. Nach Erhalt aller Unterlagen melden wir uns innerhalb 48 Stunden mit einer Information zu Ihren Terminen. Sollte dies nicht geschehen, kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Vielen Dank!

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